Jährliche KFZ-Überprüfung §57 (Pickerl)

Regelwerk und Referenzen für Österreich zum Thema

Autoverglasung und Steinschlagreparatur

Der österreichische Mängelkatalog 2019 beschreibt Schäden an der Sichtverglasung von KFZ wie folgt:

3.1 / 3.2 Sichtfeld, Scheibenzustand (Auszug)

Innerhalb Sichtfeld A:

Schwerer Mangel

sichtbehindernd beschädigt, zerkratzt, gesprungen oder unfertige Risse

Gefahr im Verzug

keine ausreichende Sicht gegeben

Ausserhalb Sichtfeld  A / (innerhalb Sichtfeld B und Rand):

Leichter Mangel

kleine Steinschlagbeschädigungen, durchgehende Risse bis max. 150 mm oder Fischauge

Schwerer Mangel

Sichtbehindernde Beschädigungen mit Rissen oder Fischaugen, unfertige Risse oder durchgehende Risse über 150 mm, starke optische Fehler (wie z.B. Verzerrungen auch ohne konkrete Beschädigungen).

Keinen Mangel stellen die gesetzlich vorgeschriebenen und ordnungsgemäß montierten Geräte zur Mauterfassung (z.B. GoBox, etc.), sofern diese am Rand des Hauptsichtbereichs des Lenkers oder außerhalb davon angebracht sind, sowie einwandfrei reparierte Beschädigungen dar.

Im Sichtbereich ist ein ordnungsgemäßes Ausharzen von Steinschlagschäden tolerierbar, sofern keine Sichtverzerrungen erkennbar sind.

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Mängelkatalog 3/6 2013

zum Thema:

„Einwandfrei reparierte Beschädigungen“ …

 … veröffentlichte die Wirtschaftskammer am 17.6.2005 in der e-Mail Info Nr. 76 noch folgendes Rundschreiben

betreffend Reparaturen im direkten Sichtfeld des Fahrers, die nun gestattet sind:

Hier der Auszug, der das Thema betrifft:

„e-Mail Info Nr. 76 17.6.2005 …

Windschutzscheibenreparatur und §57a-Begutachtung Information zum Thema: Scheibenreparatur im Sichtbereich 

In einer Besprechung des Redaktionsteams des Mängelkataloges für die §57a-Begutachtung wurde das Thema Windschutzscheibenreparatur eingehend erörtert. Ergebnis: Die Bundesinnung der Kfz-Techniker, Mitarbeiter der Automobilclubs ARBÖ und ÖAMTC, und Behördenvertreter sprachen sich klar für die Scheibenreparaturmöglichkeit (Harzmethode) im Fahrersichtbereich aus, sofern technisch möglich. Im §57a-Mängelkatalog wird eine Ergänzung dahingehend aufgenommen, dass auch im Sichtbereich „A“ (im Wesentlichen ist das der Fahrersichtbereich ohne einer 50 mm Randzone) technisch einwandfreie Reparaturen möglich sind. Wird jedoch ein „sichtbehindernder“ Steinschlag in diesem Bereich festgestellt, so stellt dies weiterhin einen Schweren Mangel dar.

Die Entscheidung ob eine Sichtbehinderung vorliegt fällt in den Aufgabenbereich des Prüfers….“

Im Folgenden nun eine Abschrift des TÜV Rheinland – Berichtes über die Reparatur von Verbundsicherheitsglasscheiben aus dem März 1984. Der vorliegende Bericht erhielt von der Bundesprüfanstalt in Wien eine Unbedenklichkeitserklärung* für Österreich (*sie finden eine Abschrift in der Folge).

Geprüft wurde das Reparaturverfahren der Fa. Novus (dem amerikanischen Erfinder des Windschutzscheibenreparaturverfahrens – patentiert 1977).

(Das von unserer Firma angewendete Verfahren ist grundlegend das gleiche, wurde jedoch seit 1984 nach umfangreichen Forschungsarbeiten der österreichischen Fa. roger´s auf dem Gebiet, erheblich weiterentwickelt. Die Verbesserungen betrafen nur kleinere Weiterentwicklungen des Werkzeuges, jedoch bedeutsame Fortschritte in der chemischen Zusammensetzung des Kunstharzes. Daher kann das vorliegende Reparatursystem als ein methodisch gleichartiges, jedoch verarbeitungstechnisch und besonders chemisch weit fortgeschrittenes System betrachtet werden.

TÜV RHEINLAND

Institut für Verkehrssicherheit

Reparatur von Verbundsicherheitsglasscheiben März 1984

Dipl.-Phys. Günter Engel, Obering. und Leiter des Kraftfahrzeuglabors des TÜV Rheinland, Köln

Aufgeschleuderte Steine verursachen beim Auftreffen auf Verbundglas-Windschutzscheiben meist einen kleinen Krater von wenigen Millimetern Durchmesser auf der Außenseite, jedoch eine große Störstelle, verursacht durch Ablösungen auf der Innenseite. Solche Störstellen bilden erhebliche Sichtbehinderungen für den Kraftfahrer und erforderten bisher aus Sicherheitsgründen den Ersatz der betroffenen Windschutzscheibe. Das war mit erheblichen Kosten verbunden, vor allem, wenn es sich um Windschutzscheiben von großzügig verglasten Reiseomnibussen handelte.

Entwickler der amerikanischen Firma NOVUS nutzten nun zwei physikalische Effekte – Kapillarität und Immersion – und entwickelten darauf basierend ein Verfahren, das die Störstellen nahezu unsichtbar macht.

Bei der Kapillarität handelt es sich um durch Oberflächenspannungen bewirkte Effekte, die ein Ansteigen von Flüssigkeiten in engen Röhren oder zwischen eng benachbarten Glasplatten bewirken und bei der Immersion um das Auffüllen von Luftspalten in Linsensystemen mit einer Flüssigkeit, die die gleiche Brechzahl wie die benachbarten Glassorten besitzt, sodaß sich der mit dieser Immersionsflüssigkeit gefüllte Luftspalt optisch vollkommen homogen verhält, also verschwindet.

Das vorgestellte Glasreparaturverfahren der Firma NOVUS (Bild 1) optimiert diese Effekte in folgender Weise: Auf die Einschlagstelle wird ein Injektor aufgesetzt und in die Glassprünge mit hohem Druck als Immersionsflüssigkeit ein Kunstharz injiziert, das bei Einwirkung von ultravioletter Strahlung aushärtet.

Tuev Werkzeughalter

Bild 1: NOVUS-Vorrichtung

Man erzeugt diese UV-Strahlung mit einer kleinen, im Zubehör befindlichen Lampe, um von der in useren Breiten zeitweilig nicht verfügbaren intensiven Sonnenstrahlung unabhängig zu sein.

Das NOVUS-Verfahren wurde im Auftrag der Gerling Versicherungs AG vom TÜV Rheinland als Technischer Dienst für das Sachgebiet „Sicht aus Kraftfahrzeugen“ hinsichtlich seiner Anwendbarkeit begutachtet. Dazu fanden Untersuchungen der optischen Eigenschaften, der UV-Beständigkeit bei Beregnung, der Beeinflussung der Scheibenwischer und der Sicherheitsrelevanz für die Sicht des Fahrers statt.

Als Resultat zeigte sich, daß die durch die ausgehärtete Immersionsflüssikgeit gefüllten Luftspalte nahezu die optischen Eigenschaften der unverletzten Windschutzscheibe besaßen, daß eine intensive UV-Bestrahlung keine Verfärbung der Immersionsflüssigkeit in den Luftspalten bewirkte und daß die Scheibenwischerblätter auch nach 300 000 Wischzyklen ungestört über die Reparaturstellen strichen.

Voraussetzung für einen Reparaturerfolg ist die baldige Ausführung nach dem Schadenereignis und vor allem das Verhindern von Eindringen von Wasser, das eine von Glas abweichende Brechzahl besitzt. Die Einschlagstelle muß also möglichst schnell abgetrocknet und mit einem Klebeband versiegelt werden, wenn eine nachfolgende Reparatur tauglich sein soll.

Die optischen Eigenschaften einer neuen Scheibe sind zumindest im Bereich des kleinen Einschlagkraters nicht vollständig wiederherzustellen. Es wurde deshalb der Ort der Schadenstelle in die Bewertung einbezogen.

Sicherheitsrelevant erscheinen verbleibende Störstellen dann, wenn sie sich in dem Teil des Fahrersichtfeldes befinden, durch den der Fahrer während langer Zeit den Verlauf der Straße beobachten muß. Dieses Sichtfeld wird daher Fernsichtfeld genannt, seine Lage und Abmessungen in Anlehnung an bekannte Verfahren der Straßenverkehrszulassungsordung (StVZO, § 35 b) beschrieben und gefordert, daß aus Sicherheitsgründen in diesem Fernsichtbereich keine Reparaturen vorzunehmen sind.

Dieses Fernsichtfeld ergibt sich aus einer Drehung des linken Auges um 5° nach links, dem normalen Augenabstand von 65 mm und einer Drehung des rechten Auges um 5° nach rechts aus der Geradeausblickrichtung des Fahrers und aus dem Abstand seiner Augen von der Windschutzscheibe. Um für den Anwender jede Rechnung zu vermeiden, soll als Mindestbreite eine Breite von 220 mm gelten, die sich für den größten gemessenen Abstand zwischen Windschutzscheibe und Fahreraugen von 900 mm bei einem Nutzkraftfahrzeug errechnete. Sie überschreitet bei allen anderen Fahrzeugen die in gleicher Weise errechnete Mindestbreite, vergrößert also für alle anderen Fahrzeuge den von Reparaturen ausgenommen Winkelbreich.

Tuev Fernsichtfeld

Bild 2: c: Abstand der Sitzmitten S: Scheibenwischerfeld Schraffur: Fernsichtfeld

Für Personenkraftwagen wird das Fernsichtfeld von 220 mm Breite am oberen und unteren Rand durch das Scheibenwischerfeld begrenzt. Man kann es auf einfache Weise ermitteln, indem man einen 220 mm breiten Papierstreifen in folgender Weise von außen auf die Windschutzscheibe klebt: Sind Fahrer und Beifahrersitz symmetrisch angeordnet, so folgt aus dem halben Abstand der beiden Sitzmitten der Abstand der Mitte zwischen den Fahreraugen von der Fahrzeuglängsmittelebene. Diesen Abstand von der Fahrzeuglängsmittelebene wird also auch der Mittelpunkt des Fernsichtfeldes auf der Windschutzscheibe haben. Mit Filzschreiber halbiert man von außen die Windschutzscheibe, indem man den oberen und unteren Rand halbiert und die Halbierungspunkte verbindet und zeichnet im halben Abstand der beiden Sitzmitten auf der Fahrerseite eine zur Halbierungslinie parallele Linie. Auf diese wird mittig der 220 mm breite Papierstreifen plaziert, so daß nach beiden Seiten je 110 mm Breite abgedeckt werden. Anschließend kennzeichnet man auf dem Papierstreifen das Scheibenwischerfeld und erhält somit das Feld, in dem keine Reparaturen auszuführen sind, Bild 2.

Tuev Fernsichtfeld LKW

Bild 3

Bei Nutzkraftfahrzeugen erscheint dieses Verfahren nicht sinnvoll, weil die Wischer dort ein wesentlich größeres Feld überstreichen. Es soll dort ein quadratisches Feld der gleichen Seitenkantenlänge von 220 mm als Fersichtfeld von Reparaturen ausgenommen werden, dessen seitliche Lage in gleicher Weise wie bei Personenkraftwagen ermittelt wird. Die Höhe des Mittelpunktes M des Quadrates soll 700 mm über dem unbelasteten Fahrersitz liegen, der sich in einer mittleren Stellung befindet. Diese Position ist mit Zollstock und Wasserwaage einfach zu ermitteln, Bild 3.

Als weitere Einschränkung wird vorausgesetzt, daß der verbleibende Krater an der Scheibenaußenfläche, der sich als kleiner blinder Fleck auszeichnet, einen Durchmesser von 5 mm nicht überschreiten darf und die von der Einschlagstelle radial ausgehenden Sprünge eine Länge von jeweils 5 cm nicht überschreiten. Dadurch wird gewährleistet, daß sich die Festigkeitseigenschaften der Verbundsicherheitsglasscheibe nicht nennenswert ändern.

Nach eingehenden Untersuchungen des NOVUS-Glasreparaturverfahrens und unter den oben beschriebenen Einschränkungen wird das Verfahren von uns als tauglich betrachtet.

Unbedenklichkeitserklärung der Bundesprüfanstalt für KFZ in Wien zum 
zitierten Gutachten des TÜV-Rheinland

Betrifft: Reparatur von Verbundglas-Windschutzscheiben
nach der NOVUS-Methode.

Die Bundesprüfanstalt für Kraftfahrzeuge hat gegen die Anwendung der NOVUS-Methode zur Reparatur von Verbundglas-Windschutzscheiben mit geringfügigen Schäden technisch keine Bedenken,vorausgesetzt die im Gutachten des TÜV-Rheinland vom 11. Jänner 1984 festgelegten Bedingungen werden eingehalten.

Diese Bedingungen sind nachstehend kurz angeführt:

– geringe Zeitspanne zwischen Schadensfall und Reparatur – Reparatur nur außerhalb des Sichtfeldes des Fahrers – nur geringfügige Beschädigungen dürfen repariert werden.

gezeichnet:
Ing. Fürst
Bundesprüfanstallt für Kraftfahrzeuge in Wien

Wien, am 29.11.1984

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